Aus rein ophthalmologischer Sicht sei die Beschwerdeführerin in dieser Tätigkeit im Rahmen der bestehenden funktionellen Monokelsituation zu 100 % arbeits- und leistungsfähig, mit Ausnahme der Zeit vom 20. bis 26. Mai 2020, in welcher sie stationär behandelt worden sei. Seit dem 27. Mai 2020 sei die Beschwerdeführerin aus ophthalmologischer Sicht wieder voll arbeitsfähig, da für die geschilderten Aufgaben keine Stereopsis benötigt werde.