1. Die 1959 geborene, zuletzt als Schneesportlehrerin tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 7. Januar 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte dabei auch die Akten der Unfallversicherung (Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG) ein und nahm Rücksprache mit einer Ärztin ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD). Mit Vorbescheid vom 10. März 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin die Abweisung deren Rentenbegehrens in Aussicht.