H._____, Facharzt für orthopädische Chirurgie und Traumatologie, vom 7. November 2017, in welcher dieser wegen "des bestätigten Hyperlaxitäts-Syndroms" in der angestammten Tätigkeit als Elektroinstallateurin eine bleibende 100%ige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit attestierte (VB 29) wurden von der Gutachterin nicht erwähnt. Eine Auseinandersetzung mit den daraus hervorgehenden Diagnosen, Befunden und der attestierten Arbeitsunfähigkeiten fehlt damit. Das rheumatologische Teilgutachten sowie die Gesamtbeurteilung wurden somit in Bezug auf das EDS nicht schlüssig begründet und stehen im Widerspruch zu anderen medizinischen Berichten, welcher nicht aufgelöst wird.