Weshalb der Begründung des rheumatologischen Teilgutachtens gefolgt wurde und nicht derjenigen des dermatologischen Teilgutachtens wird jedoch nicht ausgeführt. Im Rahmen der Zusammenfassung der bisherigen Entwicklung wies die Rheumatologin Dr. med. D._____ zudem lediglich auf die Untersuchung in der Dermatologie des Universitätsklinikums E._____ 2012 hin, und hielt diesbezüglich fest, die definitive Diagnose eines EDS habe bislang nicht gestellt werden können, -6-