Arbeiten, welche die Haut mechanisch stark belasteten, sollten jedoch vermieden werden. Aus fachlich dermatologischer Seite bestehe keine relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit; diese Frage müsse im Rahmen der Konsensbeurteilung beantwortet werden (VB 115.5 S. 21 f.). Dr. med. D._____, Fachärztin für Rheumatologie, für Allgemeine Innere Medizin sowie für Nephrologie, diagnostizierte im rheumatologischen Gutachten chronische Gelenks- und Muskelschmerzen (ICD-10 M79.19), welche jedoch keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit hätten.