4.2. 4.2.1. Die Beschwerdeführerin kritisiert, während der Dermatologe das hypermobile EDS als Diagnose aufgenommen habe, sei es in der Konsensbeurteilung nicht aufgenommen worden. Im rheumatologischen Teilgutachten sei lediglich festgehalten worden, dass keine sichere Diagnose gestellt werden könne, da keine DNA-Abklärung gemacht worden sei. Bei dem wahrscheinlich vorliegenden hypermobilen Subtyp führe eine DNA-Abklärung jedoch zu keinem Ergebnis (Beschwerde S. 7 f.).