2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 15. Februar 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die angefochtene Verfügung vom 15. Februar 2023 sei aufzuheben und die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung und zur Erstellung einer polydisziplinären Begutachtung bei unabhängigen und versierten Fachmedizinern von Amtes wegen zurückzuweisen.