1.2. Am 5. September 2017 meldete sich die Beschwerdeführerin aufgrund starker Überbeweglichkeit/Instabilität (eventuell Ehlers-Danlos-Syndrom) erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, nahm Rücksprache mit dem RAD und gewährte der Beschwerdeführerin berufliche Massnahmen (erstmalige berufliche Ausbildung vom 18. September 2017 bis 28. Februar 2022). Nach Abschluss der beruflichen Ausbildung (Bachelorstudium Ener- gie- und Umwelttechnik B.