Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 15. Februar 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1996 geborene Beschwerdeführerin wurde am 3. September 2011 von ihren Eltern aufgrund eines Ehlers-Danlos-Syndroms (EDS) zum Bezug von Leistungen (medizinische Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Nach medizinischen Abklärungen und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 29. August 2012 ab, da kein von der IV anerkanntes Geburtsgebrechen vorliege.