Die neueren Dokumente von Dr. med. C._____ vom 3. März 2021 (VB 219 S. 24) bzw. 24. Januar 2022 (VB 202) erweisen sich als unbegründete kurze Bestätigungen, welchen zu entnehmen ist, dass die Beschwerdeführerin zu Hause auf die Hilfe ihres Ehemannes angewiesen ist (tägliche Körperpflege, An- und Ausziehen, Führung des gesamten Haushaltes) und aus gesundheitlichen Gründen ein Auto benötigt. Detaillierte Angaben fehlen jedoch. Auch der Bericht von Dr. med. D._____ und pract. med. E._____ vom 15. Juni 2022 beschränkt sich – abgesehen von der Auflistung von -6-