2. Die Sache sei durch die Beschwerdegegnerin erneut zu beurteilen. 3. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die gesetzlich geschuldeten Leistungen auszurichten. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge -" 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 26. April 2023 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: