1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin meldete sich wegen Arthrose, Weichteilrheuma, Schulterbeschwerden sowie Pseudogicht in den Handgelenken mit Gesuch vom 21. April / 8. Juni 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die medizinische sowie persönliche Situation der Beschwerdeführerin ab und führte in diesem Zusammenhang am 7. November 2022 eine Abklärung an Ort und Stelle durch, bevor sie der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 29. Dezember 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht stellte.