Es erfolgte eine Anpassung der Medikation. Zusätzlich wurde hinsichtlich der Lungenembolie eine Anmeldung in der angiologischen Sprechstunde zur Durchführung einer "Duplex-Untersuchung" vorgenommen. Bezüglich des Herzens wurde angesichts der neu aufgetretenen T-Negativierungen eine Vorstellung beim behandelnden Kardiologen zur Verlaufskontrolle empfohlen (BB 4 S. 2). 4.2.2. Nach geltender Rechtsprechung stellt das Gericht bei der Beurteilung einer Streitsache in der Regel auf den bis zum Zeitpunkt des Erlasses des strittigen Entscheids (hier der angefochtenen Verfügung vom 14. Februar 2023) -6-