eine Koronarangiografie durchgeführt worden sei, welche ein gutes, konstantes Resultat gezeigt habe. Ausserdem sei eine Spiroergometrie zur Verifizierung der Belastbarkeit durchgeführt worden. Hier habe sich eine mittelschwer eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit gezeigt, welche zum Teil auf die Herzerkrankung und zum Teil auf die Dekonditionierung des Beschwerdeführers zurückzuführen gewesen sei. Dies bestätige die bisher erhobenen Befunde.