Eine körperlich leichte Tätigkeit sei vollzeitig zumutbar. Wegen erhöhten Pausenbedarfs sei eine leichte Leistungseinschränkung von maximal 10- 15 % möglich (VB 27 S. 2). 2.2.3. Nachdem im Rahmen des Vorbescheidverfahrens weitere kardiologische Berichte eingereicht worden waren (VB 37 S. 3 f.; 40 S. 5 f.; 41 S. 2 f.), nahm Dr. med. C. am 9. Februar 2023 erneut Stellung. Sie hielt fest, dass aufgrund der vom Beschwerdeführer angegebenen Thoraxbeschwerden -4-