Bei anhaltend eingeschränkter systolischer Pumpfunktion der linken Herzkammer sei im Februar 2022 ein Defibrillator implantiert worden. Bei einer Kontrolle im Juni 2022 habe der Beschwerdeführer keine kardialen Beschwerden geäussert. Der echokardiografische Befund sei unverändert mit mittelschwer eingeschränkter systolischer Pumpfunktion und leicht eingeschränkter diastolischer Funktion der linken Herzkammer gewesen. Eine Ergometrie sei vermutlich wegen der Kniebeschwerden nicht durchgeführt worden. Aus fachinternistischer Sicht sei dem Beschwerdeführer die zuletzt ausgeübte körperlich schwere Tätigkeit nicht mehr zumutbar. Eine körperlich leichte Tätigkeit sei vollzeitig zumutbar.