bedingter Zusammenhangstrennung des medialen Meniskushinterhorns sei die angestammte, stehend und gehend auszuübende, körperlich sehr schwere Tätigkeit als Lagerarbeiter (Bereitstellen von Lieferungen, Be- und Entladen von LKWs, Bewegen von Fässern mit bis zu 63 Kilogramm Gewicht) nicht mehr zumutbar. Eine angepasste wechselbelastende, überwiegend sitzende, körperlich leichte Tätigkeit, ohne häufiges Knien und ohne Gehen in unwegsamem Gelände, sei aus orthopädischer Sicht ab sofort zu 100 % möglich. Ob der St. n. subakutem Vorderwandinfarkt vom 6. Dezember 2021 zu weitergehenden Einschränkungen führe, könne nach Einholen aktueller Arztberichte fachnah festgelegt werden (VB 22).