Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 6. April 2022 unter Angabe von Knie- und Herzproblemen nach einem Herzinfarkt bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und zog die Akten des Unfallversicherers bei. Nach Rückfrage bei ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht.