I und II der rechten Hand und Hypästhesien und bleibe deshalb ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Bei der Hypertonie handle es sich um eine behandelbare Erkrankung, die leichte Linksherzhypertrophie habe noch keine klinischen Auswirkungen. Auch bei der Refluxösophagitis handle es sich um eine behandelbare Erkrankung, weshalb sie ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit bleibe. Zusammenfassend sei eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit demnach nur mit der Vorfussamputation zu begründen. Dies sei in der RAD-Beurteilung vom 19. Oktober 2022 (vgl. E. 2.1. hiervor) entsprechend berücksichtigt worden, weshalb weiterhin darauf abgestellt werden könne (VB 79 S. 3).