Durch die diabetische Nephropathie seien ebenfalls noch keine Einschränkungen körperlicher Art dokumentiert, sodass eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit dadurch ebenfalls nicht zu begründen sei. Die Autoimmun Thyreoiditis Hashimoto sei aktuell euthyreot und damit ebenfalls ohne Einschränkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Der subakute ischämische Hirninsult vom 21. Dezember 2016 äussere sich nur noch durch persistierende Kribbelparästhesien Dig. I und II der rechten Hand und Hypästhesien und bleibe deshalb ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit.