In seiner Stellungnahme vom 21. Februar 2023 hielt Dr. med. E._____, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Praktischer Arzt, fest, dass die diabetische Polyneuropathie bei einer überwiegend sitzenden Tätigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers habe. Eine solche lasse sich auch durch die proliferative Retinopathie mit einem Visus von 0.8 bds. nicht begründen. Durch die diabetische Nephropathie seien ebenfalls noch keine Einschränkungen körperlicher Art dokumentiert, sodass eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit dadurch ebenfalls nicht zu begründen sei.