1. 1.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 2. Juni 2009 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund einer Erkrankung an Diabetes mellitus Typ I zum Bezug von Leistungen (Berufsberatung und Hilfsmittel ["Diabetesschuhe"]) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese nahm in der Folge Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht vor. Am 28. September 2009 erteile die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für orthopädische Schuhe.