geführt werden kann, zu 50 % arbeitsfähig (VB 213 S. 8, 137 f.). Tätigkeiten mit hoher feinmotorischer manueller Beanspruchung sind zu vermeiden (VB 213 S. 102). Zudem bestehen Tätigkeitseinschränkungen für längere Arbeiten über Kopf oder in Vorhalte und für Arbeiten mit repetitiven Hebeund Tragebelastungen für den Schultergürtel rechts (VB 213 S. 136). Ein Hinknien und ein in die tiefe Hocke-Gehen sind nicht leistbar (VB 213 S. 137).