2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. Dezember 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 12. Dezember 2022 abzuändern, und es sei diese zu verpflichten, dem Beschwerdeführer mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2022 eine Dreiviertelsrente zu leisten. 2. Unter o/e-Kostenfolge." Das Verfahren wurde am Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2023.15 erfasst.