17. Januar 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 12. Dezember 2022 ab dem 1. Oktober 2020 eine halbe Invalidenrente zu; dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. Dezember 2022 und Ankündigung des Erlasses einer weiteren Verfügung betreffend die rückwirkend zugesprochenen Rentenleistungen (eingereicht mit E-Mail-Nachricht vom 9. August 2023). Die entsprechende Verfügung erging in der Folge am 23. Januar 2023.