1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer meldete sich – nachdem ihm von der Beschwerdegegnerin in der Vergangenheit berufliche Massnahmen zugesprochen worden waren und sein Rentenbegehren mit Verfügung vom 28. Februar 2012 abgewiesen worden war – am 5. Dezember 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, leistete Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der PMEDA AG, Zürich [PMEDA], vom