eine gegenwärtig leichte Episode diagnostizierte (VB 131 S. 4), wohingegen die Klinik für Suchttherapie im Austrittsbericht vom 12. Oktober 2020 noch eine mittelgradige bis schwere Episode diagnostiziert hatte (VB 105 S. 2). Insofern kann den Ausführungen von der RAD-Ärztin C. vom 11. Februar 2022, wonach es trotz anhaltender Abstinenz und psychiatrischer Behandlung zu keinem Rückgang der depressiven Symptomatik gekommen sei, nicht gefolgt werden (vgl. VB 135 S. 2). Des Weiteren lassen sich gestützt auf die Beurteilung von RAD-Ärztin Dr. med.