Langzeitbehandlung auf 80-100 % gesteigert werden könne. Da in der anschliessenden Entwöhnungsbehandlung von Juni bis Oktober 2020 keine wesentliche Verbesserung der psychischen Symptomatik habe erreicht werden können, sei die Arbeitsfähigkeit aus versicherungsmedizinischer Sicht weiterhin auf ungefähr 50 % (angestammt und angepasst) einzuschätzen. Dazu passend sehe auch der behandelnde Psychiater (vgl. VB 131) eine medizinisch-theoretische Leistungsfähigkeit in Form einer Teilarbeitsfähigkeit (VB 135 S. 2). Dieser Einschätzung schloss sich die RAD-Ärztin Dr. med. B. in ihrer Beurteilung vom 14. Februar 2022 an (VB 136 S. 4 ff.).