Erstere hielt in einer Aktennotiz vom 11. Februar 2022 fest, aus versicherungsmedizinischer Sicht erschienen die Diagnosen einer langjährigen Alkoholabhängigkeit, einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung und begleitender rezidivierender depressiver Episoden ausreichend schlüssig herleitbar. Es sei davon auszugehen, dass die genannten psychiatrischen Erkrankungen sich langjährig gegenseitig aufrechterhalten bzw. verstärkt hätten. Insbesondere schienen sich die persönlichkeitsbedingten und depressiven dysfunktionalen Denk- und Verhaltensweisen verstärkt zu haben, welche zu Beeinträchtigungen im Arbeitsalltag geführt hätten.