Die Diagnosen würden keine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit bedingen, es werde im Rahmen der Eingliederung "ein Beginn mit 50 %" empfohlen mit Steigerung des Pensums um ca. 15 % pro Monat, wobei eine Alkoholabstinenz erforderlich sei (VB 46). Weiter führte sie in der Aktennotiz vom 27. Februar 2020 aus, die Ärztin der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) habe ihr telefonisch mitgeteilt, dass sie den Beschwerdeführer für mindestens 50 % arbeitsfähig halte (VB 66). Gestützt darauf und auf die weiteren medizinischen Berichte hielt die RAD-Ärztin Dr. med.