5.2. Der Verfügung vom 31. August 2020 (VB 80) lagen in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Beurteilungen der RAD-Ärztin Dr. med. B., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, zugrunde (VB 46; 66). In der Aktennotiz vom 23. Oktober 2019 diagnostizierte sie ein Alkoholabhängigkeitssyndrom, gegenwärtig abstinent, eine rezidivierende depressive Erkrankung, gegenwärtig mittelgradige Episode, sowie narzisstische Persönlichkeitszüge. Betreffend die Arbeitsfähigkeit führte sie aus, die angestammte Tätigkeit als Trockenbauer sei "perspektivisch wahrscheinlich wieder zumutbar".