1.2. Am 29. September 2020 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen und Unfallfolgen (Probleme beim Gehen, Schmerzen in den Zehen, an der Schulter und in den Knien) erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin abermals erwerbliche und medizinische Abklärungen, zog die Akten von der Unfall- und der Krankentaggeldversicherung bei und nahm Rücksprache mit dem RAD.