1. 1.1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Deckenbaumonteur tätig. Am 26. Juni 2019 meldete er sich unter Hinweis auf psychische Beschwerden bei der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zur Früherfassung und am 14. Juli 2019 zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, zog die Akten von der Krankentaggeldversicherung bei und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 31. August 2020 einen Rentenanspruch.