der Unterfläche nach Teilmeniskektomie mediales Hinterhorn" gegebenenfalls klar unfallkausal zuzuordnen sei. Es sei aber basierend auf den wenigen Unterlagen nicht möglich, Stellung dazu zu nehmen, ob diese Läsion überhaupt relevant sei (VB 42 S. 2). Weiter führte sie aus, dass die Chondropathie die beklagten Beschwerden nicht erklären würde (VB 42 S. 3). Demnach ist davon auszugehen, dass für eine abschliessende Beurteilung weitergehende Untersuchungen erforderlich sind.