5. Dr. med. B._____ nahm in seiner Beurteilung vom 3. August 2022 einzig zum im MRI vom 29. Juni 2022 festgestellten Knorpelschaden an der Patella Stellung und hielt fest, dieser sei nicht unfallkausal und sei bei der Arthroskopie vom 4. November 2020 nicht festgestellt worden (VB 27 S. 2). Zu den im MRI vom 29. Juni 2022 überdies festgestellten minimen Unterflächenläsionen am Innenmeniskus sowie der Differentialdiagnose eines residuellen fissuralen minimen radiären Einrisses im Hinterhorn des Innenmeniskus nach Teilmeniskektomie (VB 29) äusserte sich Dr. med. B._____ nicht. Diesbezüglich wies Dr. med. C._____ jedoch darauf hin, dass Zweitere bzw. eine "allfällige Residualläsion im Bereich