__ zuhanden der Unfallversicherung die Rückfallkausalität ablehne. Konkret liege MRtomographisch tatsächlich vor allem eine Chondropathie Grad 1 bis 2 retropatellär vor, ansonsten finde sich nichts Konkretes. Ihres Erachtens sei die gesamte Situation aber unklar und die Chondropathie erkläre die beklagten Beschwerden im Sitzen, Laufen, Aufstehen und den Dauerschmerz nicht. Der Fall sei basierend auf den vorliegenden Informationen nicht zu beurteilen. Es seien die Verlaufseinträge des behandelnden Orthopäden seit der Operation vom 4. November 2020 nachzureichen. Wahrscheinlich sei eine orthopädische Zweitmeinung angebracht bei unklarer Schmerzursache (BB 4 S. 3).