1. Im angefochtenen Einspracheentscheid vom 17. Februar 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 35) führte die Beschwerdegegnerin gestützt auf die Beurteilung ihres beratenden Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie sowie Traumatologie des Bewegungsapparates, aus, die neuerlichen Beschwerden am rechten Kniegelenk würden mit dem -3- Unfallereignis vom 2. September 2020 nicht mit dem nötigen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit in einem natürlichen Kausalzusammenhang stehen (VB 35 S. 4 ff.).