Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 17. Februar 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer ist als Vorsorgeberater angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 2. September 2020 verletzte er sich beim Fussballspiel am rechten Knie. In der Folge erbrachte die Beschwerdegegnerin die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung) bis sie diese am 23. Juni 2021 formlos einstellte.