Mangels konkreter Indizien, die gegen die Zuverlässigkeit des asim-Gutachtens sprechen würden, sei auf das beweiskräftige asim-Gutachten abzustellen. Daraus folge, dass sich im Vergleich zur Befundlage gemäss ZIMB-Gut- achten gestützt auf die validen Befunde in der neuropsychologischen Testung unter Berücksichtigung der zusätzlich diagnostizierten psychischen Störungen laut asim-Gutachten eine zwischenzeitlich eingetretene anspruchserhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit entsprechender Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zeige (E. 7.4; eingereicht mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2023).