In der interdisziplinären Konsensbeurteilung hielten die asim-Gutachter fest, eine Arbeitsfähigkeit von 40 % in der angestammten Tätigkeit könne seit Wiederaufnahme der Tätigkeit im Juni 2014 angenommen werden. Aus heutiger Sicht sei es seit dem Vorgutachten von November 2016 zu einer weiteren Verschlechterung, insbesondere mit Zunahme der affektiven Symptome und damit einhergehend der kognitiven Befunde, gekommen. Dies bei zusätzlich kritischer Würdigung der psychiatrischen Beurteilung im Vorgutachten, in welcher die neurokognitiven Einschränkungen und das psychiatrische Krankheitsbild unterschätzt worden seien.