2.4. Am 20. Dezember 2023 reichte die Beschwerdeführerin das Urteil des Bundesgerichts 8C_385/2023 vom 30. November 2023 – mit dem die Beschwerde im parallellaufenden IV-Verfahren teilweise gutgeheissen, das Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich IV.2022.00602 vom 31. März 2023 sowie die Verfügung der IV-Stelle des Kantons Zürich vom 17. Oktober 2022 aufgehoben und die Sache zu neuer Verfügung an die IV-Stelle Zürich zurückgewiesen wurden – ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: