1.2. Mit E-Mail-Nachricht vom 19. April 2022 reichte die Tochter der Beschwerdeführerin ein zwischenzeitlich durch die IV-Stelle Zürich in Auftrag gegebenes polydisziplinäres Gutachten (Gutachten der asim Begutachtung, Basel [asim], vom 30. November 2021) ein und beantragte, dass der Fall neu zu beurteilen sei, da sich der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin verschlechtert habe. Mit Verfügung vom 22. August 2022 trat die Beschwerdegegnerin auf die Rückfallmeldung nicht ein, da der Nachweis einer nachträglichen Änderung der anspruchsrelevanten Verhältnisse nicht habe erbracht werden können.