1. 1.1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als sie als Velofahrerin am 23. Januar 2014 mit der Bahn B._____ kollidierte und sich dabei verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht und richtete für die Unfallfolgen die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen aus. Die Beschwerdegegnerin traf medizinische und berufliche Abklärungen und zog das von der IV-Stelle Zürich in Auftrag gegebene polydisziplinäre Gutachten (Gutachten der Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG, Schwyz [ZIMB], vom 14. November 2016)