Die psychiatrischen Beeinträchtigungen führten zu einem erhöhten Pausenbedarf und einer erhöhten Ermüdbarkeit. Es bestünden mittelgradige Beeinträchtigungen bei der Flexiblität und Umstellungsfähigkeit und der Durchhaltefähigkeit (VB 169 S. 85 f.). Es kommt hinzu, dass, wie im neurologischen Konsilbefund beschrieben, alle objektiven Untersuchungen keinen pathologischen Befund ergaben (BB 2 S. 2). Der eingereichte Bericht der Klinik J. ist daher nicht geeignet, Zweifel am Gutachten zu begründen.