In der Beurteilung wurde ausgeführt, bei der Beschwerdeführerin liege eine chronische kognitive Beeinträchtigung vor, möglicherweise seit dem schweren Sturz 1997, nach dem sie bewusstlos gewesen sei. In der Beobachtung beim Durchführen der Tests würden sich Schwierigkeiten mit dem Planen und Durchführen einer Strategie zeigen, was Schwierigkeiten mit der frontalen Exekutivfunktion vermuten liesse, welche häufig im Rahmen eines Schädelhirntraumas zu beobachten seien.