Die rheumatologische Gutachterin ging somit - abweichend vom Abklärungsbericht - davon aus, dass es zu ständigen Zwangshaltungen mit dem Oberkörper und auch zu starken Belastungen der oberen Extremitäten komme. Im orthopädischen Teilgutachten wurde festgehalten, dass die Beschwerdeführerin als selbständige Therapeutin mit Hauptgewicht Massage und Hypnose tätig sei. - 10 -