Leider seien keine genauen Angaben zu den konkreten Belastungen bekannt. Es müsse jedoch vermutet werden, dass es zu wiederholten oder länger dauernden Zwangshaltungen komme mit dem Oberkörper und auch zu starker Belastung der oberen Extremitäten, was bei der Beschwerdeführerin ungünstig sei. Auch eine bei beginnenden degenerativen Veränderungen der Hände ungünstig starke Belastung des Handskeletts müsse angenommen werden (VB 169 S. 137). Die rheumatologische Gutachterin ging somit - abweichend vom Abklärungsbericht - davon aus, dass es zu ständigen Zwangshaltungen mit dem Oberkörper und auch zu starken Belastungen der oberen Extremitäten komme.