Auf die Frage, wieviel die Beschwerdeführerin im Gesundheitsfall arbeiten würde, führte diese aus, sie könne auf diese Frage keine Antwort geben. Sie liebe ihre Arbeit über alles, habe keine Kinderbetreuungsaufgaben mehr und müsse für ihr Einkommen selbst aufkommen. Die Fachspezialistin der Beschwerdegegnerin führte aus, anhand der oben aufgeführten Gegebenheiten sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin heute, bei voller Gesundheit ein 100 % Pensum ausüben würde (VB 177 S. 4). -7-