Auch in angepasster Tätigkeit habe die Beschwerdeführerin aufgrund der chronischen Schmerzproblematik einen erhöhten Pausenbedarf. Die jetzige Tätigkeit könne aus psychiatrischer Sicht als angepasste Tätigkeit beurteilt werden, da die Beschwerdeführerin lediglich leichte körperliche Tätigkeiten leisten müsse und dabei Pausen nach Bedarf einlegen könne (VB 169 S. 45).