% (VB 21) auf 51 % (VB 29). Damit wurde eine Sachverhaltsabklärung und materielle Prüfung des Rentenanspruchs durchgeführt. Es handelt sich um die letzte derartige Abklärung. Letztlich ist es jedoch nicht entscheidend, ob der massgebende Vergleichszeitpunkt die Verfügung vom 4. Oktober 2002 oder die Mitteilung vom 20. Juni 2005 darstellt, wie nachfolgend aufgezeigt wird.